+++ Ab 11.11.2021: Zutritt nach 3G plus: geimpft ODER genesen ODER PCR-Test (max. 48h): Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder und Schüler unter 18 Jahren – hier genügt eine Schulbescheinigung wie ein Schülertestheft (auch am Wochenende gültig) +++